GSP

Gassystemeinbauprüfung n. § 41a(5) StVZO

Gassystemeinbauprüfung (GSP): Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.